Breitbander­schließung
Stadt Forchheim

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Die Stadt Forchheim hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Markterkundung für einen Breitbandausbau (02.07.2015 bis 12.08.2015)

Die Stadt Forchheim führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Markterkundung — Ergebnis (02.07.2015 bis 12.08.2015)

Ergebnis der Markterkundung Frist 02.07.2015 bis 12.08.2015.

Die Stadt Forchheim hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind in nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-­Netzes

Die Stadt Forchheim führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Stadt Forchheim definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.

Bekanntmachung der Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens der Stadt Forchheim (30.06.2016)

Das Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-­Netzes nach der Breitbandrichtlinie Bayern (Fassung vom 10.07.2014), bekanntgemacht am 18.02.2016, wurde entsprechend Ziff. 5.1 der Breitbandrichtlinie Bayern i.V.m. § 17 Abs. 1 Ziff. b) VOL/A aus folgendem Grund aufgehoben:

Die Stadt Forchheim hat die nicht unerhebliche Änderung des Leistungsgegenstandes in Form der Erweiterung des Erschließungsgebietes einerseits, sowie der Anhebung der geforderten Mindestbandbreiten andererseits festgelegt. Diese nicht unerhebliche Änderung des Leistungsgegenstandes und Erschließungsgebietes im laufenden Auswahlverfahren wäre vergaberechtswidrig, da dies eine Verletzung von wesentlichen Verfahrensgrundsätze wie des Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber bisher nicht beteiligten, potentiellen Bietern darstellen würde. Daher war das laufende Auswahlverfahren aufzuheben, um die Leistungsbeschreibung entsprechend anpassen zu können.

Die Stadt Forchheim beabsichtigt ein neues Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie Bayern mit geänderter Leistung und erweitertem Erschließungsgebiet durchzuführen und wird die entsprechende Bekanntmachung schnellstmöglich veröffentlichen.

Wiederholung Markterkundung für einen Breitbandausbau (09.11.2016)

Die Stadt Forchheim führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Wiederholung Markterkundung – Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung Frist 12.11.2016 bis 19.12.2016 / 31.01.2017

Die Stadt Forchheim hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinien – BbR – durchgeführt.

Auswahlverfahren 2017 – Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Forchheim führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus-bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.

Wiederholung Markterkundung – Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung Frist 12.11.2016 bis 19.12.2016 / 31.01.2017

Die Stadt Forchheim hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinien – BbR – durchgeführt. Die Ergebnisse sind in nachfolgenden Dokumenten zum Download bereitgestellt (Anlage entfernt am 26.08.2019).

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Forchheim führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus-bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Stadt definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) durch.

Auswahlverfahren – Ergebnis – Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Forchheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Stadt Forchheim gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbeitreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Forchheim entspricht in den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperatrionsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Sonder­programm
„Höfe­bonus“

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau: Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Stadt Forchheim hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Markterkundung – Bekanntmachung
Markterkundung für einen Breitbandausbau

Die Stadt Forchheim führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage der Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Markterkundung – Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung Frist 05.06.2019 bis 08.07.2019

Die Stadt Forchheim hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Markterkundung – Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung Frist 05.06.2019 bis 08.07.2019

Die Stadt Forchheim hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie – BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

Auswahlverfahren – Ergebnis
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Forchheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kummulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Stadt Forchheim gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Forchheim entspricht den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Suche