Startschwierigkeiten und bürokratische Hürden?

Sprechen Sie uns an,
wir helfen Ihnen!

Mit unserer Hilfe meistern Sie den unternehmerischen Start in einer zukunftsfähigen und starken Region. Etablieren Sie Ihr Unternehmen und nutzen Sie unser starkes Netzwerk, damit auch Ihre Ideen schnell umgesetzt werden können. Die Wirtschaftsförderung unterstützt Investoren, Existenzgründer und bereits hier ansässige Unternehmen und Betriebe in allen Wirtschaftsfragen.

Wir sehen uns als neutrales Bindeglied zwischen den Unternehmen und der Stadtverwaltung und bieten Ihnen Hilfe, Unterstützung und Beratung aus einer Hand. So ersparen Sie sich die lästige Suche nach den zuständigen Stellen. Es besteht eine enge Kooperation mit dem Landkreis Forchheim, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Wirtschaftsförderung von Oberfranken, sowie weiteren Fachbehörden und Organisationen aus dem Bereich der Wirtschaft, mit denen wir alle partnerschaftlich zusammenarbeiten.

Service

Der Service der Wirtschaftsförderung Forchheim ist die Grundlage der täglichen Arbeit mit Investoren, Existenzgründern und bereits hier ansässigen Unternehmen und Betrieben. Bei Fragen rund um Fördermaßnahmen, Gewerbeanzeigen, Existenzgründungen oder der Suche nach geeigneten Flächen/Objekten beraten wir Sie direkt oder vermitteln Sie auch gerne zum jeweiligen Ansprechpartner weiter.

Business

Verknüpfung, Netzwerk, Forschung und Ideen sind der Treibstoff für jegliches wirtschaftliche Unterfangen. Wir betreiben intensive Forschung und fördern Innovationen. Viele etablierte Unternehmen wirtschaften bereits seit Jahren erfolgreich in Forchheim und bieten tausenden Menschen sichere und gut bezahlte Arbeitsplätze.
Wir arbeiten mit unseren Kooperationspartnern aus der Wirtschaftsregion partnerschaftlich zusammen und können so eine ganzheitliche Betreuung anbieten.

Politik

Wissenschaft und Wirtschaft werden in Forchheim effektiv von der öffentlichen Hand unterstützt. Die Politik setzt sich aktiv dafür ein, Produktions- und Gewerbeflächen bereitzustellen sowie Netzwerke aufzubauen.
Wir sehen uns als neutrales Bindeglied zwischen den Unternehmen und der Stadtverwaltung und bieten Ihnen Hilfe, Unterstützung und Beratung aus einer Hand. Die transdisziplinäre Zusammenarbeit garantiert schnelle gemeinsame Entscheidungsprozesse.

Sparen Sie sich den Behördengang

Service für Unternehmen

Der Service der Wirtschaftsförderung Forchheim bietet Ihnen Hilfe, Unterstützung und Beratung aus einer Hand. Allerdings funktioniert dies nur im partnerschaftlichen Miteinander. So arbeiten wir mit unserem Kooperationspartnern, dem Landkreis Forchheim, der Wirtschaftsregion Bamberg-Forchheim, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Wirtschaftsförderung von Oberfranken, sowie weiteren Fachbehörden und Organisationen aus dem Bereich der Wirtschaft, partnerschaftlich zusammen.

Bei Fragen rund um Fördermaßnahmen, Gewerbeanzeigen, Existenzgründungen oder der Suche nach geeigneten Flächen oder Objekten beraten wir Sie direkt oder vermitteln Sie auch gerne zum jeweiligen Ansprechpartner weiter.

Das Land Bayern, die Bundesrepublik Deutschland, aber auch die Europäische Union halten zahlreiche Förderprogramme für kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch für Existenzgründer bereit. Aufgrund der Vielzahl ist es für Betriebe kaum machbar, diese große Vielzahl und alle Fördermöglichkeiten zu kennen. Daher haben wir Ihnen unter dem Bereich Links eine kleine Auswahl an verschiedenen Programmen zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, dass bei allen Programmen für eine öffentliche Finanzhilfe der Antrag vor der Investion und Durchführung des Vorhabens gestellt werden muss. Eine gute Übersicht über viele Fördermöglichkeiten finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.

Vor Beginn einer selbständigen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Die Anzeige ist bei der Gemeinde zu erstatten, in der die gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann zu erstatten, wenn:

  • sich die Anschrift der Firma innerhalb des Stadtgebietes ändert
  • die angemeldete Tätigkeit geändert oder ausgedehnt wird
  • ein Geschäftsführer in die Firma eintritt oder ausscheidet

Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann zu erstatten, wenn:
  • der Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt wird
  • die Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird (nicht bei vorübergehender Stilllegung)
  • die Gesellschaftsform geändert wird

Die Gewerbeanmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Die Gewerbeummeldung bzw. -abmeldung ist spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Änderung zu tätigen.

Diese Unterlagen werden von Ihnen benötigt:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gründungsvertrag der GbR, Gewerbeerlaubnis, Handwerkskarte
  • Ggf. Vollmacht oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes (bei Minderjährigen)