Rechtliches rund um die Nutzung von KI im Unternehmen
Bildquelle: IHK für Oberfranken Bayreuth
KI im Unternehmen: Was ist rechtlich erlaubt?
Nach der positiven Resonanz auf ihr Webinar im Mai 2025, bietet die IHK für Oberfranken Bayreuth einen zweiten Termin an. Der Referent Dr. Florian Skupin wird dabei auch auf die neusten Entwicklungen seit Mai eingehen.
Künstliche Intelligenz („KI“) ist derzeit in aller Munde und erfreut sich auch in Unternehmen zunehmender Beliebtheit als Sparringspartner und Instrument zur effizienten Bearbeitung repetitiver Standardaufgaben. Die Nutzung von KI bietet für Unternehmen eine enorme Chance, jedoch sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung beachtet werden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert werden.
Das Webinar gibt einen Grobüberblick über die neue KI-Verordnung, identifiziert mögliche Anwendungsbereiche von KI und beleuchtet schwerpunktmäßig die Frage, was Unternehmen aus rechtlicher Sicht beachten müssen, um KI mit Blick auf Bereiche wie Arbeitsrecht, Urheberrecht und Datenschutzrecht rechtskonform einzusetzen. Dabei werden nicht nur aktuelle Gerichtsentscheidungen einbezogen, sondern es wird auch die Frage der Schulungspflicht nach Art. 4 KI-Verordnung thematisiert.
Über den Referenten:
Dr. Florian Skupin ist Partner der Kanzlei Heldt | Zülch Rechtsanwälte in Bayreuth und Executive Director Legal Technology an der Bucerius Law School.
📅 08.12.2025 | 10:00–11:00 Uhr
💻 Webinar der IHK für Oberfranken Bayreuth
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https://veranstaltungen.unikam.de/bayreuth.ihk.de/termin/4345









